Satzung des offiziellen Alexander Klaws Fanclub

§1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR

Der Name des Vereins lautet „Alexander Klaws Fanclub".

Der „Alexander Klaws Fanclub" ist der offizielle Fanclub des Künstlers Alexander Klaws.

Er hat seinen Sitz in Groß-Umstadt.

Der Fanclub wird nicht in das Vereinsregister eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (1.Januar bis 31.Dezember).

§2 ZWECK UND ZIELE DES FANCLUBS

Der Fanclub ist nicht gemeinnützig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Er dient der Unterstützung des Künstlers Alexander Klaws, in dessen Sinne und im Sinne seines Managements, sowie der Bildung und Ausweitung einer Fangemeinschaft und deren Betreuung.

Zweck des „Alexander Klaws Fanclubs" ist es:

Ein Bindeglied zwischen Alexander Klaws und seinen Fans zu sein.

Das Forum soll für alle Alexander Klaws-Fans offen sein, um gemeinsame Fanaktivitäten und Aktionen durchführen zu können, die der Unterstützung des Künstlers dienen sollen, und um Informationen aller Art über Alexander Klaws zu erhalten und zu sammeln und an alle Fans weiterzugeben.

§3 MITGLIEDSCHAFT

Mitglied im Fanclub kann jede natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Fans, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, benötigen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Für minderjährige Mitglieder übernimmt der Fanclub keine Aufsichtspflicht.

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des anteiligen Mitgliedsbeitrages besteht nicht.

Ein Mitglied kann aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen die Fanclubinteressen verstößt oder sich sonstiger grob fahrlässiger, wiederholter Verstöße schuldig gemacht hat. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

Bei extremen Verstößen gegen die Satzung bzw. Forenregeln oder bei ungebührlichem respektlosen Verhalten gegenüber dem Künstler Alexander Klaws oder den anderen Fans und Mitgliedern behält sich der Vorstand vor, den Ausschluss sofort und ohne vorherige Abmahnung durchzuführen. Ein ausgeschiedenes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vermögen des Fanclubs.

 

Rechte und Pflichten der Mitglieder sind:

Für das Mitglied besteht die grundsätzliche Pflicht, die Bestimmungen der Satzung und Vereinbarungen des „Offiziellen Alexander Klaws Fanclubs" einzuhalten.

 

Jedes Mitglied ist für sein Verhalten bei Veranstaltungen selbst verantwortlich sowie haftungspflichtig.

Jedes Fanclubmitglied verpflichtet sich ausdrücklich, alle Informationen und Fanclubinhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu verwenden.

Der Fanclub haftet nicht für Verstöße gegen Urheber- und Copyright-Rechte, die seine Mitglieder verursachen. Zu jeder Information ist eine Quelle anzugeben.

Die Boardregeln im Forum sind einzuhalten.

Alle Mitglieder sind berechtigt, an Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen.

Alle volljährigen Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten.

 

Mitgliedsbeiträge:

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom Vorstand beschlossen. Der Mitgliedsbeitrag ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Der Jahresbeitrag ist im Eintrittsjahr mit Annahme des Antrages für das laufende Jahr zu entrichten. Für eine Verlängerung der Mitgliedschaft ist der Beitrag bis spätestens zum 15.12. des laufenden Jahres zu überweisen. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch mit Überweisung des Mitgliedsbeitrages.

Der Jahresbeitrag ist per Überweisung auf das Fanclubkonto zu entrichten. Eine Einzugsermächtigung für eine Beitragsabbuchung nimmt der Fanclub nicht entgegen.

Bei Austritt oder Ausschluss findet keine Rückerstattung statt, auch nicht anteilig.

§4 ORGANE DES FANCLUBS

Die Organe des Fanclubs sind:

Der Vorstand

Die Mitgliederversammlung

§5 DER VORSTAND

Der Vorstand besteht aus:

dem 1. Vorsitzenden (Fanclubleitung)

dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter des 1. Vorsitzenden, Fanclubleitung)

 

Der Vorstand wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung (beim ersten Mal von der Gründungsversammlung) für jeweils eine Amtsperiode gewählt. Eine Amtsperiode beträgt 2 Jahre. Wählbar sind nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Vorstand bleibt so lange in Kraft, bis der neue Vorstand gewählt ist. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand kann Ausschüsse, die aus weiteren Fanclubmitgliedern bestehen, zu bestimmten Anlässen bzw. Projekten bilden.

 

Die Aufgaben des Vorstandes sind:

die Leitung des Fanclubs

die Verwaltung des Fanclub-Vermögens

die Wahrnehmung der Geschäfte des Fanclubs nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung .

Der Vorstand hat jährlich Rechenschaft über das Fanclubvermögen abzugeben.

Der Kassenprüfer wird für die ersten beiden Jahre mit einfacher Mehrheit von der Gründerversammlung gewählt, danach von der Mitgliederversammlung.

Der Fanclub wird durch den Vorstand vertreten.

In allen, im Namen des Fanclubs abzugebenden Verpflichtungserklärungen, soll die Bestimmung aufgenommen werden, dass die Mitglieder für Verbindlichkeiten nur mit dem Fanclubvermögen haften.

Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, muss umgehend in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein neues Vorstandsmitglied gewählt werden.

§ 6 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die ordentliche Mitgliederversammlung des Fanclubs findet jeweils im I. Quartal eines Kalenderjahres statt.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der teilnehmenden Mitglieder beschlussfähig.

Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Der Versand des Einladungsschreibens erfolgt per E-Mail. Das Einladungsschreiben gilt einem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde.

Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand per Mail eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist die Ergänzung bekannt zu geben. Die Mitgliederversammlung findet online in einem extra dafür vorgesehenen Chat statt, für den sich jedes Mitglied vorher registrieren muss.

Die ordentliche Mitgliederversammlung beschließt die Wahl oder Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen.

Beschlüsse der Mitgliederversammlung über Fortführung des Fanclubs als rechtsfähiger Verein, Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder oder Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§7 AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf stattfinden.

Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung von sich aus ein beim Vorliegen eines wichtigen Grundes oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe eines Grundes beantragt haben. In beiden Fällen muss die Einberufung schriftlich, mit einer Einladungsfrist von mindestens 4 Wochen, erfolgen.

 

Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden und bei Verhinderung vom 2. Vorsitzenden geleitet.

Wahl- und stimmberechtigt sind alle Fanclubmitglieder, die am Tage der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jede fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt über alle Anträge mit einfacher Mehrheit, soweit Satzung, Geschäftsordnung oder Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmen.

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von den anwesenden Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen ist. Die Anforderung an ein Protokoll ist jedoch mit dem Ausdruck des Chat-Protokolls genüge getan.

§ 8 SATZUNGSÄNDERUNG UND AUFLÖSUNG

Anträge auf Satzungsänderung müssen spätestens vier Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich dem Vorstand eingereicht und begründet werden. Der Vereinszweck des Fanclubs kann nicht geändert werden.

Die Auflösung des Fanclubs bedarf eines Beschlusses in der außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von dreiviertel der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Mehrheit der gesamten Mitglieder zum Zeitpunkt dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung.

Die Abwicklung nach Auflösung des Fanclubs soll unter Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins erfolgen. Liquidatoren sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende, wenn die Mitgliederversammlung nichts Anderes beschließt. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Fanclubs an eine dann zu bestimmende gemeinnützige Institution.

§9 BESCHLUSS DER FANCLUB-SATZUNG

Die Fanclub-Satzung wurde durch die Gründungsversammlung am 01.11.2010 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

01.11.2010 Gerlinde Merten, Marion Hilse, Julia Eisenhauer, Daniel Hofmann, Hanne Schmidt, Karen König , Anja Corbach